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Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Die Garantiefrist dauert ein Jahr.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
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Gerichtsstand ist 6317 Oberwil b. Zug. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
6317 Oberwil b. Zug, 29.02.2024